Art. 1
Die Agentur Magic Music aus Oberglatt organisiert Gala des Musikfestivals MUSICA È VITA!
in der Ganzen Schweiz.
Art. 2
Der Wettbewerb setzt sich zum Ziel, die besten, europäischen Talente ab 15 Jahren aus der italienischen Unterhaltungsmusik zu fördern. Die Unmündigen müssen von den Eltern begleitet sein.
Art. 3
Dem Wettbewerb dürfen Sänger, Liedermacher und Musikgruppen beider Geschlechter teilnehmen.
Art. 4
Die Kandidaten müssen eine Kassette oder eine CD einsenden, mit einem oder mehreren Liedern, um von der Wettbewerbskommission geprüft zu werden.
Der Kandidat wählt eine Musikbasis, welche er am Abend interpretieren wird. Die Basis muss auf CD, Dat oder MiniDisc aufgezeichnet sein. Musikkassetten werden nicht akzeptiert.
Die Teilnahmegebühr ist ein Beitrag, um der Selektion teilzunehmen. Die Selektion wird von der Wettbewerbskommission getroffen. Die Gebühr wird nicht erstattet, auch im Falle der Nichtzulassung. Am Abend werden die 20 besten Konkurrenten aus Europa teilnehmen.
Die 20 besten Nichtzugelassenen erhalten 2 Eintrittskarten.
Die zugelassenen Kandidaten können nach Erhalt der Einladung zur Galavorstellung, dieser aus keinem Grund mehr fernbleiben. Auch wegen Gründen höherer Gewalt haben sie kein Anrecht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Art. 5
Die Jury des Abends besteht aus kompetenten Personen, ungerade in ihrer Zahl. Es wird ein Präsident nominiert, welcher für die Wahlen verantwortlich ist.
Art. 6
Der/die Endgewinner/In des Abends erhält als Gewinn ein Stipendium vom CHF 2000.- und andere Preise.
Der/die Zweitplatzierte des Abends erhält als Gewinn ein Stipendium von CHF 1000.- und andere Preise.
Der/die Drittplazierte des Abends erhält als Gewinn ein Stipendium von CHF 500.- und andere Preise.
Die Agentur Magic Music betreut die Kandidaten und handelt in ihrem Interesse.
Art. 7
Die Teilnahmegebühr für Einzelsänger beträgt CHF 250.- und für Gruppen (2 oder mehr Personen) CHF 350.--. Der Betrag muss durch Einzahlungsschein oder durch telegrafische Geldanweisung zuhanden der MAGIC MUSIC Live Concerts Agency, Bahnhofstrasse 62, 8154 Oberglatt (ZH), Postkonto Nr. 80-46519-4 überwiesen werden.
Art. 8
Die Musikbasen müssen auf Kassette, Dat, CD oder MiniDisc aufgenommen sein. Soll die Aufnahme durch die Agentur erfolgen, wird zum Teilnehmerbeitrag ein Zuschlag von CHF 40.- erhoben.
Art. 9
Die Kandidaten müssen frei von vertraglichen Verpflichtungen sein, oder von Bindungen gegenüber Dritten, welche betreffend ihrer künstlerischen Leistungen kontinuierlichen Charakter haben, auch angesichts von Urheberrechten von Fernsehen, Radio und Werbung, da das Festival die Entdeckung und die Förderung von neuen Stimmen und Gesichtern zum Ziel hat.
Art. 13
Die MAGIC MUSIC warnt, dass etwelche Versprechungen und/oder Empfehlungen von Dritten, auch wenn durch Personen aus dem Musikbusiness geleistet, jeder Grundlage entbehren, auch wenn sie zu gewinnbringenden Gründen ausgesprochen werden.
Die MAGIC MUSIC distanziert sich ausdrücklich von eventuellen, unerfreulichen Vorfällen wie oben erwähnt und bittet die Teilnehmer, vorbeugend, solche Vorfälle umgehend der MAGIC MUSIC zu melden. Die MAGIC MUSIC verpflichtet sich zur ausschliesslichen Wertung aufgrund der künstlerischen Leistung.
Art.14
Die MAGIC MUSIC behält sich das Recht vor, in jedem Moment die Teilnehmer vom Festival auszuschliessen, die den Verpflichtungen dieses Reglements nicht nachkommen oder wegen moralischen Gründen.
Art. 15
Für Streitigkeiten, auch aus anderen gesetzlichen Bestimmungen, ist das Gericht Zürich zuständig.